Zahnerhaltung ist das Ziel in unserer Praxis. Die Lehre der Endodontie (Wurzelbehandlung) stellt das Fundament aller Qualitätsansprüche in der zahnärztlichen Praxis dar und muss daher mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden. Die Erhaltung des eigenen Zahnes muss immer Vorrang haben vor der Entfernung und Ersatz durch ein Implantat.
Ist es einmal durch Kariesbefall, Trauma oder starke Reduktion der Zahnsubstanz zu einer Infektion des inneren Zahngewebes gekommen, muss die endodontische Behandlung zwingend durchgeführt werden. Ziel der Behandlung ist es, die Infektion zu beseitigen und eine vollständige Ausheilung und Beschwerdefreiheit zu erreichen.
Dies geschieht zum einen mit einer optischen Vergrößerung, um die kleinen Strukturen des Zahninneren maximal sichtbar zu machen ( OP-Mikroskop) und zum anderen durch die Anwendung verschiedener Feilen und desinfizierenden Flüssigkeiten zur Bearbeitung und Reinigung des Wurzelkanalsystems. Um einen Kontakt der Flüssigkeiten mit der Mundhöhle und eine nachträgliche Infektion des Zahnes durch Bakterien zu vermeiden, wird die Mundhöhle durch einen Trenngummi ( Kofferdam) vom zu behandelnden Zahn abgeschirmt. Die verwendeten flexiblen Instrumente sind maschinell einsetzbar und werden für jeden Patienten - aufgrund der Bruch- und Kontaminationsgefahr - nur einmal verwendet.
Man unterscheidet grundsätzlich die Behandlung von akut entzündeten Zahnwurzeln von den chronischen Entzündungen durch abgestorbenes Nerven- und Gefäßgewebe. In beiden Fällen ist es notwendig, das entzündete bzw. nekrotische Gewebe im Inneren des Zahnes vollständig zu entfernen, das Wurzelkanalsystem gründlich zu reinigen und mit einer speziellen Paste bakteriendicht, exakt bis zur Wurzelspitze abzufüllen.
Die Entfernung von unvollständigen oder erneut infizierten alten Wurzelfüllungen (Revision), die ebenfalls zu unserem Spektrum gehört, stellt eine etwas kompliziertere Behandlung dar und kann deshalb nur mithilfe des OP Mikroskops erfolgreich durchgeführt werden. Hierdurch können auch verloren geglaubte Zähne oftmals noch lange erhalten werden.
Stellt sich bei der mikroskopischen Betrachtung des Zahninneren heraus, dass die Beschwerden auf eine Rissbildung im Zahn (Längs- oder Querfraktur) zurückzuführen sind, muss der Zahn entfernt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der gesetzlichen Leitlinien. In Abhängigkeit davon kann die Wurzelbehandlung nicht immer kostenneutral abgerechnet werden – jeder Einzelfall muss auf das Anfallen von Zusatzkosten geprüft werden.

Unser Partner:
  • Anästhesist - Dr. Alexander Hübner