Zahnerhaltung ist das Ziel in unserer Praxis. Die Lehre von der Endodontie (Wurzelbehandlung) stellt das Fundament aller Qualitätsansprüche in der zahnärztlichen Praxis dar und muss daher mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.

Die perfekte Wurzelbehandlung ist das Fundament aller zahnmedizinischen Behandlungen. Diese muss mit maximaler Sorgfalt und bester Ausrüstung erfolgen.

Die Erhaltung des eigenen Zahnes muss immer Vorrang vor der Entfernung und Einsatzes eines Implantates haben!

Ist es einmal durch Kariesbefall oder starke Reduktion der Zahnsubstanz zu einer Infektion des inneren Zahngewebes gekommen, muss die endodontische Behandlung zwingend durchgeführt werden. Dies geschieht zum einen mit einer optischen Vergrößerung, um die kleinen Strukturen des Zahninneren maximal sichtbar zu machen (OP-Mikroskop) und zum anderen durch die Anwendung verschiedener desinfizierender Flüssigkeiten. Damit es nicht zum Verschlucken dieser Mittel kommt, wird die Mundhöhle durch ein Trenngummi (Kofferdam) hermetisch abgeschirmt.

Die verwendeten Instrumente sind maschinell einsetzbar und werden für jeden Patienten - aufgrund der Bruch- und Kontaminationsgefahr - nur einmal verwendet. Man unterscheidet grundsätzlich die Behandlung von akut entzündeten Zahnwurzeln von den chronischen Entzündungen durch abgestorbenes Nerven- und Gefäßgewebe. In beiden Fällen ist es notwendig das entzündete Gewebe im Inneren des Zahnes vollständig zu entfernen und mit einer speziellen Paste bakteriendicht exakt bis zur Wurzelspitze abzufüllen. Die Entfernung von unvollständigen alten Wurzelfüllungen (Revision) stellt einen schwierig zu behandelnde Komplikation dar und kann deshalb nur mithilfe des OP Mikroskops erfolgreich durchgeführt werden.

Im Fall der chronischen Wurzelentzündung kann sich auch eine Fistel aus dem Knocheninneren Richtung Mundhöhle entwickeln, die dann zu einer Schwellung des Zahnfleisches und Teilen des Gesichtes führen kann.

Je nach Ursache kann auch in diesen Fällen eine vollständige Abheilung erzielt werden.

Stellt sich bei der mikroskopischen Betrachtung des Zahninneren heraus, dass die Beschwerden auf eine Rissbildung im Zahn (Längs-, Querfraktur) zurückzuführen sind, muss der Zahn entfernt werden.

Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der gesetzlichen Leitlinien. In Abhängigkeit davon kann die Wurzelbehandlung nicht immer kostenneutral abgerechnet werden – jeder Einzelfall muss auf das Anfallen von Zusatzkosten geprüft werden.